Gefährdungsbeurteilung zur Absturzsicherheit von Personen
Die Beurteilung der Gefahren, die sich aus einem Absturz eines Mitarbeiters mit anschließendem freien Hängen im Auffanggurt ergeben, werden erfahrungsgemäß sehr unterschätzt. Die Hängedauer eines Mitarbeiters, der im Auffanggurt hängt, soll 20 Minuten auf keinem Fall überschreiten.
Die richtige Beurteilung dieser Gefahren erweist sich als dringend notwendig, da Unfälle durch Abstürze eine immer drastischere Entwicklung nehmen. Zusätzlich werden Kenntnisse über einfache Rettungsmöglichkeiten und das Vorhalten entsprechender Rettungsgeräte in der DGUV 112-199 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen" vom März 2011 und in den Grundsätzen der Prävention A1 gefordert.
Zu den allgemeinen Grundsätzen zählt unter anderem, dass eine Rettung Verunfallter an den Einsatzstellen geübt werden muss. Einfache Rettungen oder Hilfeleistungen vor Ort sollten deshalb nicht nur von den eigenen Mitarbeitern beherrscht werden, sondern auch vom eventuell vor Ort beschäftigten Fremdpersonal anderer Unternehmen. Bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen muss darauf geachtet werden, dass alle Sicherheitsvorschriften und betrieblichen Regelungen strikt eingehalten werden und auch eine "Erste Hilfe" - Ausrüstung bereitgehalten wird.
Rechtsgrundlagen
Die Pflicht zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen ist in den Paragrafen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes und in mehreren Verordnungen, zum Beispiel in der Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung und anderen sowie in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) festgeschrieben.